§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen IBS Projects, Inhaber Imali Ibragimov, Bahnhofstraße 74A, 66346 Püttlingen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Bau- und Handwerksleistungen.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bindefrist beträgt 30 Tage ab Angebotsdatum, sofern nicht anders angegeben. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert beauftragt und abgerechnet.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart. Bei größeren Aufträgen ist eine Anzahlung von 30 % nach Auftragserteilung üblich. Der Restbetrag ist nach Abnahme fällig, sofern keine Teilrechnungen vereinbart sind.
Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsdatum, ohne Abzug.
§ 5 Liefer- und Leistungstermine
Liefer- und Leistungstermine werden individuell vereinbart. Bei vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Verzögerungen (z.B. Witterung, Materiallieferengpässe, behördliche Genehmigungen, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers) verlängern sich die Termine entsprechend.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- Zugang zur Baustelle / zum Objekt während der Arbeitszeiten gewährleistet ist
- Strom- und Wasseranschluss bereitgestellt werden
- Erforderliche Genehmigungen (sofern in seiner Verantwortung) vorliegen
- Bei Mietobjekten die Zustimmung des Eigentümers eingeholt ist
§ 7 Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Mängel werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und vom Auftragnehmer in angemessener Frist behoben. Wird die Abnahme nicht binnen 14 Tagen nach Aufforderung durchgeführt, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel bestehen.
§ 8 Mängelhaftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach §§ 634 ff. BGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre für Bauwerksleistungen ab Abnahme, 2 Jahre für andere Werkleistungen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und montierte Anlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich möglich ist (insbesondere bei beweglichen Sachen).
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht.
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Püttlingen, soweit gesetzlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel).